Tierpfleger als Traumberuf

von Jens Wolters


Der Wunsch, nicht nur in der Freizeit, sondern später auch beruflich mit Tieren zu tun zu haben, scheint gerade bei jungen Mädchen stark ausgeprägt zu sein. Wir informieren über den "Traumberuf", verdeutlichen einen kleinen Ausschnitt aus dem umfangreichen Ausbildungsprogramm, recherchierten bei Bundesanstalten und Behörden zahlreiche Statistiken und schildern die Berufsaussichten.
Im ersten Augenblick erscheint das Berufsbild des Tierpflegers sehr eindeutig. Schaut man jedoch einmal in die genauen Berufsklassizifierungen der Bundesanstalt für Arbeit, so findet man 97 Berufe, die unter der Berufsordnung "Tierpfleger und verwandte Berufe" geführt werden. Unser Interesse gilt der Gruppe "Tierpfleger (allgemein)", der 13 Berufe, wie u.a. Großtierpfleger, Kleintierpfleger, Koppelmeister, Tierfarmwärter, Tierheimbesitzer, Tierwärter, Veterinärgehilfe, Viehpfleger und Zwingermeister, zugeordnet werden. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ist der größte Anteil der heute beschäftigten Tierpfleger zwischen 35 und 45 Jahre alt, hat als Ausbildungsgrundlage einen allgemeinbildenden Schulabschluss an einer Volks- bzw. Hauptschule oder an der allgemeinen polytechnischen Oberschule (in der früheren DDR) gemacht. Die meisten Tierpfleger sind als Arbeiter angestellt und haben eine wöchentliche Arbeitszeit von 32 bis 40 Stunden.
Im Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Niedersachsen), der u.a. die Bereiche Braunschweig, Salzgitter, Wolfenbüttel und Peine bis Helmstedt beinhaltet, gab es im Jahr 2000 vier Ausbildungsbetriebe mit neun Auszubildenden. Um einen Ausbildungsplatz bewerben sich jährlich etwa 50 Jugendliche, wobei zwischen der Vielzahl der weiblichen Bewerberinnen meistens nur ein oder zwei Jungen vertreten sind. Einen ähnlichen Trend kann die Justus-von-Liebig-Schule aus Hannover bestätigen. An dieser berufsbildenden Schule für Tierpfleger - eine der führenden Adressen im Bundesland Niedersachsen - werden etwa 100 Schüler im Bereich "Tierpflege" unterrichtet. Ungefähr 30 Berufsschüler machen hier pro Jahr ihren Abschluß und der Anteil der Mädchen beträgt dort etwa 80%.

Der Ausbildungsberuf Tierpfleger / Tierpflegerin wird staatlich anerkannt und die Ausbildung dauert drei Jahre, wobei im dritten Ausbildungsjahr zwischen den drei Fachrichtungen Haus- und Versuchstierpflege, Zootierpflege und Tierheim- und Pensionstierpflege gewählt werden kann. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um eine praktische Ausbildung in einem Betrieb, nur an einem Wochentag wird die zuständige Berufsschule besucht. Gegenstand der gemeinsamen Berufsausbildung in den ersten zwei Lehrjahren sind u.a. die Fertigkeiten und Kenntnisse über Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen über den Tierschutz, Einsetzen und Warten der Arbeitsgeräte, Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes, Kenntnisse des Körperbaus, der Lebensvorgänge und
Lebensweisen von Tieren verschiedener Ordnungen, Beschaffen, Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter, Pflegen und Transportieren von Tieren, Herrichten und Warten von Tierunterkünften, Züchten und Aufziehen von Tieren, sowie das Ausführen von Maßnahmen für die Erhaltung der Tiergesundheit. Als Ausbildungsnachweis hat der Lehrling ein Berichtsheft zu führen, dass vom Ausbilder regelmäßig kontrolliert wird und vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die sich aus einem etwa dreistündigen schriftlichen und einem zweistündigen praktischen Teil zusammensetzt. Abhängig vom Ausbildungsbetrieb wird der Lehrling im dritten Lehrjahr speziell in einem, aus den drei Fachrichtungen ausgewählten, Bereich ausgebildet. Nach Beendigung des dritten Ausbildungsjahres muß der Auszubildende in einer höchstens fünfstündigen praktischen Abschlußprüfung seine Fertigkeiten in sechs Arbeitsproben nachweisen. Vier dieser Aufgaben, die in bis zu drei Stunden zu bewältigen sind, beziehen sich auf die allgemeine praktische Ausbildung in den ersten zwei Ausbildungsjahren. Hierzu könnte z.b. das Einfangen, Kennzeichnen, Verladen und Transportieren, das Wiegen und Messen von Tieren, sowie das Bestimmen von tierischen und pflanzlichen Futterarten gehören. Zwei weitere Arbeitsproben sind an die jeweils ausgewählte Fachrichtung des dritten Lehrjahres angebunden. In höchstens zwei Prüfungsstunden muß der Auszubildende zwei praktische Aufgaben aus seinem Fachbereich erfüllen. In der Fachrichtung Haus- und Versuchstierpflege ist dies u.a. das Beurteilen von Tieren nach vorgegebenen Merkmalen und das Vorbereiten der Geräte und Instrumente für tierärztliche Maßnahmen. Im Bereich Zootierpflege könnte z.b. das Ausgestalten und Warten von Wildtierunterkünften und das Zusammenstellen und Bewerten verschiedener Futtersorten geprüft werden. Aus der Fachrichtung Tierheim- und Pensionstierpflege können als Fertigkeiten das Pflegen und Versorgen von Tieren in Tierheimen und -pensionen, das Einrichten und Instandhalten art- und verhaltensgerechter Tierunterkünfte, das Beurteilen des Gesundheitszustandes und Verhaltens bei Tieren, sowie das Durchführen von Hygienemaßnahmen geprüft werden. Zum Nachweis seiner Kenntnisse wird der Auszubildende in den drei Prüfungsfächern Technologie (120 Minuten), Technische Mathematik (90 Minuten) und Wirtsschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) schriftlich oder eventuell zusätzlich mündlich geprüft. Das Prüfungsfach Technologie unterteilt sich in den ersten Teil, der sich auf die gemeinsame Ausbildung in den ersten zwei Jahren bezieht und einen weiteren zweiten Teil, der sich auf die ausgewählte Fachrichtung des dritten Lehrjahres konzentriert. Im ersten Prüfungsteil sind u.a. Kenntnisse über gesetzliche Bestimmungen des Tierschutzes, Funktion der Tierkörperorgane, Futterarten und Qualitätsanforderungen, sowie Quarantäneformen gefragt. In der Fachrichtung Haus- und Versuchtierpflege muß man z.b. Versuchstierstämme, Grundlagen der Züchtungs- und Vererbungslehre und das Verhalten von Versuchstieren unter Haltungs- und Versuchsbedingungen kennen. Im Fachbereich Zootierpflege sind Kenntnisse über die geografische und systematische Zuordnung der wichtigsten in Zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gehaltenen Tiere, sowie über die Lebensweise von Wildtieren unter natürlichen Lebensbedingungen und Verhalten unter Haltungsbedingungen erforderlich. Im Ausbildungsbereich Tierheim- und Pensionstierpflege werden u.a. Kenntnisse über die Rechtsvorschriften und fachliche Vorgaben zum Betrieb von Tierheimen und Tierpensionen, Grundlagen des Verhaltens verschiedener Heim- und Nutztierrassen, Betriebs- und Arbeitsorganisation in Tierheimen und Tierpensionen, sowie über das Beraten und Betreuen von Kunden verlangt.
Vor dem Beginn der Ausbildung sollte man sich genauestens über die zukünftigen Berufsaussichten, Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Lohn- und Gehaltsperspektiven informieren. Ebenso sollte man seine eigenen Interessen und Anforderungen bezüglich des Ausbildungszweiges vorher überdenken. Im September 1998
gab es in der Berufsklassifizierung "Tierpfleger und verwandte Berufe" etwa 10.000 (40% Männer und 60% Frauen) Arbeitslose, aber nur knapp 1.000 offene Arbeitsstellen. Viele Berufe, wie z.b. Tierarzthelfer, Tier- bzw. Viehpfleger im Rahmen allgemeiner landwirtschaftlicher Arbeit, Reitlehrer oder Pferdewirt, bei denen man ebenso mit Tieren zu tun hat, haben wir an dieser Stelle nicht berücksichtigt. Genauso gibt es natürlich auch die Möglichkeit, sich z.b. nach einem Studium als Tierarzt um die Belange von Tieren zu kümmern.
Die Verdienstmöglichkeiten für Tierpfleger sehen sehr unterschiedlich aus. Manche Betriebe zahlen ihren Auszubildenden im ersten Lehrjahr etwa 350 Euro, im zweiten 400 Euro und im dritten 450 Euro, wobei der Bruttolohn für Tierpfleger in fester Anstellung - abhängig vom Arbeitgeber - sehr unterschiedlich, bei vielleicht 1.300 Euro liegen kann. Meistens können in kleineren Betrieben oder in Tierheimen, die größtenteils durch Spenden finanziert werden, nur geringere Löhne gezahlt werden. In größeren Einrichtungen, wie z.b. in Zoologischen Gärten, können die Verdienstmöglichkeiten meistens besser aussehen. Als Auszubildender sollte man nicht unbedingt voraussetzen, dass man vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden kann und einen Wohnortwechsel nach Abschluß der Ausbildung eventuell in Betracht ziehen, um einen ersten festen Arbeitsplatz zu bekommen.