|
|
|
Tierpfleger als Traumberuf
von Jens Wolters
|
|
Der Wunsch, nicht nur in der Freizeit, sondern später auch
beruflich mit Tieren zu tun zu haben, scheint gerade bei jungen
Mädchen stark ausgeprägt zu sein. Wir informieren über den "Traumberuf",
verdeutlichen einen kleinen Ausschnitt aus dem umfangreichen Ausbildungsprogramm,
recherchierten bei Bundesanstalten und Behörden zahlreiche Statistiken
und schildern die Berufsaussichten.
|
|
Im
ersten Augenblick erscheint das Berufsbild des Tierpflegers sehr
eindeutig. Schaut man jedoch einmal in die genauen Berufsklassizifierungen
der Bundesanstalt für Arbeit, so findet man 97 Berufe, die unter
der Berufsordnung "Tierpfleger und verwandte Berufe" geführt werden.
Unser Interesse gilt der Gruppe "Tierpfleger (allgemein)", der
13 Berufe, wie u.a. Großtierpfleger, Kleintierpfleger, Koppelmeister,
Tierfarmwärter, Tierheimbesitzer, Tierwärter, Veterinärgehilfe,
Viehpfleger und Zwingermeister, zugeordnet werden. Nach Informationen
des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ist der größte Anteil
der heute beschäftigten Tierpfleger zwischen 35 und 45 Jahre alt,
hat als Ausbildungsgrundlage einen allgemeinbildenden Schulabschluss
an einer Volks- bzw. Hauptschule oder an der allgemeinen polytechnischen
Oberschule (in der früheren DDR) gemacht. Die meisten Tierpfleger
sind als Arbeiter angestellt und haben eine wöchentliche Arbeitszeit
von 32 bis 40 Stunden.
|
|
Im
Kammerbezirk der Industrie- und Handelskammer Braunschweig (Niedersachsen),
der u.a. die Bereiche Braunschweig, Salzgitter, Wolfenbüttel und
Peine bis Helmstedt beinhaltet, gab es im Jahr 2000 vier Ausbildungsbetriebe
mit neun Auszubildenden. Um einen Ausbildungsplatz bewerben sich
jährlich etwa 50 Jugendliche, wobei zwischen der Vielzahl der
weiblichen Bewerberinnen meistens nur ein oder zwei Jungen vertreten
sind. Einen ähnlichen Trend kann die Justus-von-Liebig-Schule
aus Hannover bestätigen. An dieser berufsbildenden Schule für
Tierpfleger - eine der führenden Adressen im Bundesland Niedersachsen
- werden etwa 100 Schüler im Bereich "Tierpflege" unterrichtet.
Ungefähr 30 Berufsschüler machen hier pro Jahr ihren Abschluß
und der Anteil der Mädchen beträgt dort etwa 80%.
|
|
|
Der
Ausbildungsberuf Tierpfleger / Tierpflegerin wird staatlich anerkannt
und die Ausbildung dauert drei Jahre, wobei im dritten Ausbildungsjahr
zwischen den drei Fachrichtungen Haus- und Versuchstierpflege, Zootierpflege
und Tierheim- und Pensionstierpflege gewählt werden kann. Hierbei
handelt es sich hauptsächlich um eine praktische Ausbildung in einem
Betrieb, nur an einem Wochentag wird die zuständige Berufsschule
besucht. Gegenstand der gemeinsamen Berufsausbildung in den ersten
zwei Lehrjahren sind u.a. die Fertigkeiten und Kenntnisse über Arbeitsschutz,
Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
Anwenden der gesetzlichen Bestimmungen über den Tierschutz, Einsetzen
und Warten der Arbeitsgeräte, Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes,
Kenntnisse des Körperbaus, der Lebensvorgänge und |
|
Lebensweisen
von Tieren verschiedener Ordnungen, Beschaffen, Lagern, Zubereiten
und Verwenden von Futter, Pflegen und Transportieren von Tieren,
Herrichten und Warten von Tierunterkünften, Züchten und Aufziehen
von Tieren, sowie das Ausführen von Maßnahmen für die Erhaltung
der Tiergesundheit. Als Ausbildungsnachweis hat der Lehrling ein
Berichtsheft zu führen, dass vom Ausbilder regelmäßig kontrolliert
wird und vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung
durchgeführt, die sich aus einem etwa dreistündigen schriftlichen
und einem zweistündigen praktischen Teil zusammensetzt. Abhängig
vom Ausbildungsbetrieb wird der Lehrling im dritten Lehrjahr speziell
in einem, aus den drei Fachrichtungen ausgewählten, Bereich ausgebildet.
Nach Beendigung des dritten Ausbildungsjahres muß der Auszubildende
in einer höchstens fünfstündigen praktischen Abschlußprüfung seine
Fertigkeiten in sechs Arbeitsproben nachweisen. Vier dieser Aufgaben,
die in bis zu drei Stunden zu bewältigen sind, beziehen sich auf
die allgemeine praktische Ausbildung in den ersten zwei Ausbildungsjahren.
Hierzu könnte z.b. das Einfangen, Kennzeichnen, Verladen und Transportieren,
das Wiegen und Messen von Tieren, sowie das Bestimmen von tierischen
und pflanzlichen Futterarten gehören. Zwei weitere Arbeitsproben
sind an die jeweils ausgewählte Fachrichtung des dritten Lehrjahres
angebunden. In höchstens zwei Prüfungsstunden muß der Auszubildende
zwei praktische Aufgaben aus seinem Fachbereich erfüllen. In der
Fachrichtung Haus- und Versuchstierpflege ist dies u.a. das Beurteilen
von Tieren nach vorgegebenen Merkmalen und das Vorbereiten der
Geräte und Instrumente für tierärztliche Maßnahmen. Im Bereich
Zootierpflege könnte z.b. das Ausgestalten und Warten von Wildtierunterkünften
und das Zusammenstellen und Bewerten verschiedener Futtersorten
geprüft werden. Aus der Fachrichtung Tierheim- und Pensionstierpflege
können als Fertigkeiten das Pflegen und Versorgen von Tieren in
Tierheimen und -pensionen, das Einrichten und Instandhalten art-
und verhaltensgerechter Tierunterkünfte, das Beurteilen des Gesundheitszustandes
und Verhaltens bei Tieren, sowie das Durchführen von Hygienemaßnahmen
geprüft werden. Zum Nachweis seiner Kenntnisse wird der Auszubildende
in den drei Prüfungsfächern Technologie (120 Minuten), Technische
Mathematik (90 Minuten) und Wirtsschafts- und Sozialkunde (60
Minuten) schriftlich oder eventuell zusätzlich mündlich geprüft.
Das Prüfungsfach Technologie unterteilt sich in den ersten Teil,
der sich auf die gemeinsame Ausbildung in den ersten zwei Jahren
bezieht und einen weiteren zweiten Teil, der sich auf die ausgewählte
Fachrichtung des dritten Lehrjahres konzentriert. Im ersten Prüfungsteil
sind u.a. Kenntnisse über gesetzliche Bestimmungen des Tierschutzes,
Funktion der Tierkörperorgane, Futterarten und Qualitätsanforderungen,
sowie Quarantäneformen gefragt. In der Fachrichtung Haus- und
Versuchtierpflege muß man z.b. Versuchstierstämme, Grundlagen
der Züchtungs- und Vererbungslehre und das Verhalten von Versuchstieren
unter Haltungs- und Versuchsbedingungen kennen. Im Fachbereich
Zootierpflege sind Kenntnisse über die geografische und systematische
Zuordnung der wichtigsten in Zoologischen Gärten und ähnlichen
Einrichtungen gehaltenen Tiere, sowie über die Lebensweise von
Wildtieren unter natürlichen Lebensbedingungen und Verhalten unter
Haltungsbedingungen erforderlich. Im Ausbildungsbereich Tierheim-
und Pensionstierpflege werden u.a. Kenntnisse über die Rechtsvorschriften
und fachliche Vorgaben zum Betrieb von Tierheimen und Tierpensionen,
Grundlagen des Verhaltens verschiedener Heim- und Nutztierrassen,
Betriebs- und Arbeitsorganisation in Tierheimen und Tierpensionen,
sowie über das Beraten und Betreuen von Kunden verlangt.
|
|
Vor
dem Beginn der Ausbildung sollte man sich genauestens über die
zukünftigen Berufsaussichten, Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
und Lohn- und Gehaltsperspektiven informieren. Ebenso sollte man
seine eigenen Interessen und Anforderungen bezüglich des Ausbildungszweiges
vorher überdenken. Im September 1998
|
|
gab es in der Berufsklassifizierung "Tierpfleger und verwandte Berufe"
etwa 10.000 (40% Männer und 60% Frauen) Arbeitslose, aber nur knapp
1.000 offene Arbeitsstellen. Viele Berufe, wie z.b. Tierarzthelfer,
Tier- bzw. Viehpfleger im Rahmen allgemeiner landwirtschaftlicher
Arbeit, Reitlehrer oder Pferdewirt, bei denen man ebenso mit Tieren
zu tun hat, haben wir an dieser Stelle nicht berücksichtigt. Genauso
gibt es natürlich auch die Möglichkeit, sich z.b. nach einem Studium
als Tierarzt um die Belange von Tieren zu kümmern.
|
| Die
Verdienstmöglichkeiten für Tierpfleger sehen sehr unterschiedlich
aus. Manche Betriebe zahlen ihren Auszubildenden im ersten Lehrjahr
etwa 350 Euro, im zweiten 400 Euro und im dritten 450 Euro, wobei
der Bruttolohn für Tierpfleger in fester Anstellung - abhängig vom
Arbeitgeber - sehr unterschiedlich, bei vielleicht 1.300 Euro liegen
kann. Meistens können in kleineren Betrieben oder in Tierheimen,
die größtenteils durch Spenden finanziert werden, nur geringere
Löhne gezahlt werden. In größeren Einrichtungen, wie z.b. in Zoologischen
Gärten, können die Verdienstmöglichkeiten meistens besser aussehen.
Als Auszubildender sollte man nicht unbedingt voraussetzen, dass
man vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden kann und einen Wohnortwechsel
nach Abschluß der Ausbildung eventuell in Betracht ziehen, um einen
ersten festen Arbeitsplatz zu bekommen. |
| |
|